Deutschland: Bundesverfassungsgericht nur noch mit 2G+
Kläger und Anwälte können nur nach Vorlage eines Impfnachweises und eines negativen PCR-Tests vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Das bedeutet, auch Geimpfte müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden. Sollte der Test nicht rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn eingetroffen sein, … weiter