Falsch geimpft müssen zwei weitere Impfdosen erhalten
Das deutsche Bundesministerium für Gesundheit teilt mit: Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, müssen zwei weitere Impfdosen erhalten, um als geboostert zu gelten. Beide Folgeimpfungen sollten mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Na, das lohnt sich doch mal … weiter