OVG kippt 2G-Regel für Niedersachsen

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die erst seit Montag geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. 2G sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar.

ntv: OVG kassiert 2G-Regel für Niedersachsens Geschäfte

Update:

Die Anordnung der Niedersächsischen Regierung, dass nur noch Geimpfte oder Genesene in Geschäften einkaufen dürfen, die keine Lebensmittel verkaufen, wurde jetzt vom 13. Senat des OVG Lüneburg im von einer Handelskette angestrengten Eilverfahren am 10.12.2021 gekippt und auch bezüglich des Ausschlusses Ungeimpfter von körpernahen Dienstleistungen (13 MN 462 bis 464/21). Das Gericht hält diesen Ausschluss der ungeimpften Bevölkerung für unverhältnismäßig, weil im Vergleich zum Zutritt in Lebensmittelsupermärkte keine höhere Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus bestehe und deshalb die Grundrechtseinschränkung für die einkaufswilligen Menschen, aber auch für die Non-Food-Einzelhändler ungerechtfertigt sei.

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