Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am 10.12.2021 die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen gekippt hatte, folgt nun die Reaktion. Am 21. Dezember hat das Gericht in einer Pressemeldung mitgeteilt, dass nun der neu geschaffene 14. Senat für das Gesundheitsrecht zuständig ist. Somit ist der 13. Senat, der nicht genehm war, aus dem Rennen.
Am 16. Dezember hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die 2G-Regelung im Einzelhandel in Niedersachsen aufgehoben, nachdem es auch vorher schon gegen einzelne Corona-Maßnahmen entschieden hat. Das war der Regierung anscheinend ein Dorn im Auge und daher hat sie das Gericht umorganisiert und einen neuen Senat geschaffen, womit es die Zuständigkeit für Corona-Fragen dem bisherigen Senat entzogen hat.
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