Infektionsschutzgesetz hebelt Grundrechte aus

Der Bundestag hat Änderungen am Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Für die Vorlage der Großen Koalition stimmten 413 Abgeordnete, 235 votierten dagegen, acht enthielten sich. Die Fraktionen von Union, SPD und Grünen hatten zuvor ihre Zustimmung angekündigt, FDP, Linkspartei und AfD wollten dagegen stimmen. Ein Antrag der AfD, den Gesetzentwurf an die Ausschüsse zurückzuverweisen, war vor der Abstimmung mit breiter Mehrheit abgelehnt worden.

Damit werden auch grundlegende Rechte aus dem Grundgesetz eingeschränkt wie die Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Gesetzesentwurf: Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944

Quelle: Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz

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