Der Gesetzesentwurf für die Impfpflicht ist nun fertig. Nach neuerlich spürbarem Zögern wurde nun der umstrittene Gesetzesentwurf verkündet. In Kraft treten soll er bereits nächsten Monat, mit einer Gültigkeit bis Ende 2024.
Die Details:
- Die Impfpflicht wird erst ab 18 Jahren gelten und ab Anfang Februar in Kraft sein, zunächst noch ohne Strafen (Phase 1).
- Ab 15. März als Kontrolldelikt (bei Verkehrskontrolle n etc.) geahndet (Phase 2).
- Ab April gibt es Strafen bei Nichteinhaltung des Impftermins (Phase 3).
- Der Strafrahmen liegt zwischen 600 und 3.600 Euro, es wird keine Ersatz-Freiheitsstrafe geben.
- Strafen zeitlich gestreckt: Eine zweite Strafe soll es erst geben, wenn der Landesverwaltungsgerichtshof über die erste Strafe geurteilt hat. Das läuft darauf hinaus, dass es wohl nur eine Strafe pro Jahr geben wird.
- Ausnahmen sind für Schwangere, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Genesene (für 180 Tage) vorgesehen.
- Ausnahmen werden von Amtsärzten und Epidemieärzten, bzw. durch fachlich geeignete Ambulanzen oder Krankenanstalten festgestellt und eingetragen – Hausärzte dürfen keine Impfpflicht-Befreiung ausstellen.
- Die Impfpflicht wird dem Gesetz zu Folge bis 31. Jänner 2024 in Kraft bleiben
Quelle: Gesetz fertig: Impfpflicht ab 18 Jahren ab Februar, ab Mitte März Strafen bis 3.600 Euro