Kläger und Anwälte können nur nach Vorlage eines Impfnachweises und eines negativen PCR-Tests vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Das bedeutet, auch Geimpfte müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden. Sollte der Test nicht rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn eingetroffen sein, was bei Überlastung der Labore durchaus denkbar ist, würden Kläger und ihre Rechtsvertretung, obwohl nicht schuldhaft, automatisch von Verhandlungen ausgeschlossen werden. Damit hatt das Höchstgericht die strengsten Corona-Regeln der Republik geschaffen. Die Regelung steht offensichtlichen auch im Widerspruch zum Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit.
Sicherlich wird der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth die kleinen Hürden überwinden. Schliesslich wurde er nicht grundlos als Wirtschaftsanwalt aus der CDU, dessen Kanzlei in den CumEx-Skandal verwickelt ist, auf diesen Posten gehoben.
Quelle: Bundesverfassungsgericht: Sind alle Richter befangen?