Österreich passt Arzneimittelgesetz und Gentechnikgesetz an

Mit dem Anspruch sich den neuen EU-Verordnungen zu unterwerfen, will die österreichische Regierung das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz anpassen. Der weg für die neuen transhumanistischen Technologien soll offensichtlich geebnet werden.

Schwerpunkt der Regierungsvorlage:
Es werden Bestimmungen hinsichtlich der Zusammenarbeit der Behörde mit den Ethikkommissionen festgelegt. Dadurch wird gewährleistet, dass einerseits die hohe Qualität beibehalten und andererseits die Zeitvorgaben eingehalten werden können.

Das Ganze ist recht umfangreich und eine neutrale juristische Beurteilung steht noch aus.

Arzneimittelgesetz, Gentechnikgesetz, Änderung (1289 d.B.)

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