Existenzvernichtung durch “mafiöse” Strukturen in der österreichischen Bildungsverwaltung

Wie Menschen auch innerhalb öffentlicher Strukturen Ausgrenzungen oder gar Existenzvernichtungen erleiden, zeigt die Geschichte des ehemaligen oberösterreichischen Volksschuldirektors Christoph Ludwig. Durch, wie er selbst sagt, “mafiöse” Strukturen, wurde nicht nur seine finanzielle Existenz vernichtet, sondern er bekam, entlassen als Volksschuldirektor, auch noch ein lebenslanges Berufsverbot als Volksschullehrer bei der Bildungsverwaltung Oberösterreich. Doch er wehrt sich beharrlich gegen die ungerechtfertigte Existenzvernichtung seiner Person. Ein eigener Online Bucherverlag und zahlreiche autobiographische Veröffentlichungen seines Dienstverlaufes und der aktuellen Lebenssituation, in der er sich heute befindet, sollen allen Interessierten einen tiefen Einblick in die Vorgehensweisen der „Staatsmacht“ im weitesten Sinne bieten.

Ein Gast-Beitrag von Christoph Ludwig , BEd, eh. Volksschuldirektor der VS 2 Linz und Buchautor

Über meine Person, den Volksschuldirektor Christoph Ludwig, wurde in den letzten Jahren in Zeitungen, Online Medien, Gerichtsprotokollen, Erkenntnissen, Beschlüssen und Urteilen sehr viel “berichtet”. Nach vielen Strafverfahren gegen die Medieninhaber von “Heute.at”, “Kurier”, “Kronen Zeitung”, “ORF”, “Oö. Nachrichten”, die im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Volksschuldirektor und im Zusammenwirken mit der Dienstbehörde, vor allem dem Präsidenten des oberösterreichischen Landesschulrates, heute Bildungsdirektion Oberösterreich, meinen tadellosen Ruf als Volksschuldirektor vernichteten und damit meiner Entlassung Vorschub leisteten, wird seit drei Jahren von diesen Medien nichts mehr über meine Person und über mein weiteres Schicksal berichtet. Die Anwälte haben kräftig abkassiert, zurück bleibt für mich ein Schuldenberg von ca. 200.000 Euro, das war es. Ich bin um einige Erfahrungen hinsichtlich der Rechtsprechung in Österreich, der Beurteilung von materieller Wahrheit durch die österreichische Justiz und die Staatsanwaltschaft, weiser geworden, was ich meinen Mitmenschen auch als Warnung sich vor Gerichtssälen in dem Glauben dort Recht zu erhalten, lieber fernzuhalten, weitergeben möchte. Meiden Sie jegliche Auseinandersetzungen vor Gericht, auch wenn Sie noch so sicher sind, im Recht zu sein. Recht zu haben und Recht vor Gericht zu bekommen sind zwei Paar Schuhe!

Die Geschichte einer Ausgrenzung und Existenzvernichtung – die Hintergründe

Ich stand seit 01.07.2007 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seit Beginn meiner Tätigkeit als Volksschuldirektor der VS 2 Linz, Biesenfeldschule in Linz, Oberösterreich, mit dem Schuljahr 2010/11 bis zum heutigen Tage war und bin ich massivem Mobbing/Staffing und Bossing ausgesetzt. Derzeit ist deswegen beim Landesgericht Linz noch eine Amtshaftungsklage im Streitwert von 2,5 Millionen Euro anhängig, wodurch die widerrechtliche finanzielle Zerstörung meiner Existenz, sowie schwere gesundheitliche Schäden und der Verlust aller Rechte aus meinem ehemaligen Dienstverhältnis als Volksschuldirektor abgegolten werden sollten. Aktuell versucht der Antragsgegnervertreter in diesem bereits seit vier Jahren anhängigen Verfahren zu erwirken, dass mir die Verfahrenshilfe für erloschen erklärt und zurückgewiesen wird und ich dadurch meinen Verfahrenshelfer verlieren würde. Eine Weiterführung des Verfahrens wäre dann nur mehr mit einem freien Rechtsanwalt möglich, den ich mir nicht leisten kann. Damit würde ich ohne jegliche Entschädigung aussteigen. Wir werden sehen, wie die Staatsmacht entscheidet. Gerichtsverfahren sind also nur etwas für Reiche, ein Mittelloser erhält in unserem Rechtsstaat kein Recht, da es nicht von der materiellen Wahrheit abhängt, ob ein Verfahren zu gewinnen ist, sondern ausschließlich von guten Rechtsanwälten, die man sich leisten können muss.

Letztendlich wurde ich im Jahr 2017 nach ausladenden juristischen Auseinandersetzungen in Form von Beschwerden vor den Höchstgerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem durch einen tatsächlich befangenen Senat und Richter, die sich allesamt selbst für unbefangen erklärten, im Disziplinarverfahren für „kein Vergehen“ entlassen. Die Regelung der „Generalprävention“ machte dies möglich, für „kein Vergehen“ die Höchststrafe der Entlassung und Existenzvernichtung zu erhalten, damit ein Exempel statuiert werden konnte, um „Nachahmer“ für die Zukunft auszuschließen. Wichtig dabei sind in einem derartigen Verfahren nicht mehr die Fakten oder auch die Haltung des Betroffenen oder seine Bemühungen gesetzeskonform zu handeln, sondern die Staatsmacht zielt darauf ab, den „Täter“ öffentlich an den Pranger zu stellen und hinzurichten, was mit meiner Person durch eine „Lügengeschichte“ mit Unterstützung der österreichischen Medien dann geschehen ist. Die materiellen rechtskonformen Fakten werden letztendlich vom Richter so “verdreht” und “verkompliziert”, dass kein „normaler Mensch“ mehr durchblicken kann, was tatsächlich Sache ist. Nur mehr der „wissende Experte“ und „Insider“ erkennt die Vorgänge, wie die Justiz parteilich agiert um für den mächtigen Amtsapparat, in meinem Fall die Bildungsverwaltung von Oberösterreich, ein für alle Außenstehenden akzeptables „optisches Urteil“ zu präsentiere damit dem Schein der Rechtsstaatlichkeit Genüge getan ist. Für alle LeserInnen der Medienberichte war mein Fall über Jahre ein „Leckerbissen“. Das “Opfer”, der Volksschuldirektor Christoph Ludwig, konnte tatsächlich „geopfert“ und „entsorgt“ werden. Bossing, Verleumdungen, Hinunterdrücken und Marginalisierung, sowie letztendliches Hinausdrängen eines fleißigen und ehrbaren Schuldirektors aus dem Job wurde mit Hilfe eines „Netzwerkes“ gleich einer Mafia, durch Anwendung von „rechtsstaatlichen Mitteln“ ermöglicht, der Schein ist damit gewahrt! Es ist damit gelungen, für alle Beobachter den Anschein zu erwecken, dass der Schuldirektor tatsächlich ein „schweres Vergehen“ getätigt hatte, das eine derartig überzeichnete Verurteilung in einem Disziplinarverfahren, die Höchststrafe der Entlassung und der Verlust aller Rechte aus dem Dienstverhältnis rechtfertigen würde.

Als letzten Schlag und damit die Zerstörung meiner Gesamtpersönlichkeit, verhängte der ehemalige Präsident des Landesschulrates Hofrat Friedrich Enzenhofer, kurz vor seiner Pensionierung, mit seinem befangenen Senat in der Objektivierungskommission im Auswahlverfahren für Lehrpersonen, auch noch ein lebenslanges Berufsverbot für mich als Volksschullehrer in Oberösterreich. Es wurde mir die „Reihung“ als arbeitssuchender Volksschullehrer verwehrt, was mir eine Lehrertätigkeit als Volksschullehrer in Oberösterreich verunmöglicht. Somit hat die oberösterreichische Mafia mir auch noch die Möglichkeit verwehrt meinen Beruf weiterhin auszuüben, für meine Existenz selber aufzukommen und meine Schulden zurückzuzahlen. Seit zwei Jahren befinde ich mich in „Mindestsicherung“, 150 Bewerbungen um einen zumutbaren anderen Job waren bislang erfolglos. Mit 120 Euro vegetiere ich nun nach Abzug der Wohnungskosten so vor mich hin. Auch dieses Verfahren ist derzeit am Arbeits- und Sozialgericht in Linz anhängig. Die Verhandlung ist Anfang Juli 2020 und ich hoffe, dass das hohe Landesgericht Linz mir Recht verschafft und ich wieder als Volksschullehrer in Oberösterreich arbeiten darf. Viel Hoffnung habe ich leider nicht, wie gesagt, wegen der „mafiösen Strukturen“. Sicher werden meine mächtigen Feinde im Hintergrund es wieder zu verhindern wissen, dass meine Existenz noch einmal aufkommt. Tatsächlich habe ich bei meiner Dienstausübung niemanden wissentlich geschädigt, ich bin auch nicht straffällig geworden und habe einen einwandfreien Leumund. Warum darf ich nicht arbeiten? Warum verfolgt die Bildungsbehörde in Oberösterreich meine Person mit einer derartig vernichtenden Gewalt? Es ist mir unverständlich! Wie mächtig sind doch meine Feinde!

Wie konnte das passieren, trotzdem ich mich permanent darum bemühte, die Dienstpflichten rechtskonform und ordnungsgemäß zu erfüllen? Es stand Absicht des Dienstgebers dahinter, mich aus meinem Dienstverhältnis hinauszudrängen, was man im Gesamtkontext durch viele einzelne Handlungen erkennen kann. Es stand ein „Stufenplan“ und ein System dahinter, wie ich entfernt werden sollte. Da half mir nichts! Ich schildere nun die letzten entscheidenden Ereignisse wie es zur Entlassung kam, was auch in meinem neuen Buch im Detail, vor allem auch anhand von Dokumenten, nachvollziehbar dargestellt wird.

Ich befand mich zuletzt bis zum 08.07.2016 im Krankenstand und meldete mich bei meinem Dienstgeber per 11.07.2016 für sozialrechtlich gesund. Bereits mit Schreiben vom 31.03.2016 hatte ich meine Dienstbehörde auf die Problematik der fehlenden fachlichen und personelle Eignung meiner Person für die Ausübung der Schulleitertätigkeit an der VS 2 nach § 4 LDG ausführlich hingewiesen, verursacht durch einen besonderen Dienstverlauf, Marginalisierung in einem Lehrmittelkammerl an der VS 35, beschäftigt mit “Handlangertätigkeiten”, trotz meiner Schulleiterstellung und dem Schulleitergehalt für ein Jahr! Die Dienstbehörde hat seit dem Jahr 2014 mit allen Mitteln versucht mich dazu zu bewegen, die Schulleitung freiwillig zurückzulegen. Ich wollte das nicht, da ich dem Mobbing, Staffing und letztendlich Bossing keinen Raum geben wollte und diesen dunklen Machenschaften nicht zum Erfolg verhelfen wollte. Nach einem längeren Krankenstand sah ich im Herbst 2016 meine letzte Chance den Wiedereinstieg in die Schulleitung doch noch zu schaffen. Ich habe meinen Vorgesetzten am Landesschulrat Oberösterreich ausführlich dargelegt, dass gegen einen Dienstantritt im Herbst 2016/2017 als Schuldirektor der VS 2 Linz, ohne vorherigen neuerlichen Kompetenzerwerb, einer tiefgreifenden Nachschulung, gravierende Gründe vorliegen würden, z.B. jahrelange unverschuldete Konflikte mit den Lehrpersonen an meiner Schule, ein gescheiterter Dienstantritt im Jahr 2015 aufgrund von Staffing, Lehrpersonen verschwanden einfach im Krankenstand und habe daher dem Landesschulrat für Oberösterreich auch konkrete Lösungswege aus der Misere vorgeschlagen, zu Möglichkeiten der Nachschulung. Alle meine Vorschläge wurden abgelehnt und eigene Vorschläge seitens des Landesschulrates nicht gemacht. Vor dem Dienstantritt musste zur Feststellung meiner Dienstfähigkeit per schriftlicher Weisung ein Dienstgespräch stattfinden. Bereits mit Eingabe vom 06.07.2016 hatte ich mein Gesundwerden vorangekündigt, ein entsprechendes Schreiben an Frau PSI Schuhmayer übermittelt und auf die in der Vergangenheit umfassend dargestellten Hinderungsgründe für einen Dienstantritt als Schuldirektor neuerlich hingewiesen. Am 08.07.2016 richtete ich ein weiteres Schreiben an meinen Dienstgeber, fügte die ärztliche Gesundmeldung bei und kündigte den Dienstantritt für Montag, 11.07.2016 an. Gesundmeldung und Dienstantritt hieß aber für mich keinesfalls, dass ich ohne Vorbereitung einfach die Schulleitung übernehmen hätte können, das musste zu diesem Zeitpunkt dem Präsidenten Enzenhofer bereits klar gewesen sein. Bis Montag 11.7.2016, dem ersten Diensttag, erfolgte keine Aufforderung der Dienstbehörde, aus der erkennbar gewesen wäre, was der Schulleiter um 08.00 Uhr seines ersten Dienst-Tages, dem 11.07.2016, tatsächlich tun sollte. Schulleiter sind gemäß § 56 Abs. 3 LDG 1984 verpflichtet, die ersten und die letzten drei Tage der Hauptferien am Dienstort der Schule zu sein. Pflichtgemäß setzte ich sofort ein Schreiben auf, um unverzüglich meine Abwesenheit vom Dienst gemäß § 35 Abs. 1 LDG 1984 zu melden, da ich bislang keine Aufforderung zum Dienstantritt oder eine Aufforderung, mich vor Dienstantritt wie vorgeschrieben, zur Feststellung der Dienstfähigkeit einzufinden, erhalten hatte. Ich wusste daher zu diesem Zeitpunkt nicht, wie es mit mir dienstlich an diesem Tag und in der Folge weitergehen sollte.

Am 11.07.2016 habe ich von meinem Dienstgeber zu keinem Zeitpunkt irgendeine Dienstzuweisung zu irgendeiner Tätigkeit erhalten. Ich konnte aber aus besagten Gründen auch meinen Dienst als Volksschuldirektor nicht einfach antreten. Ich war ratlos. Am 12.07.2016 fand dann ein Dienstgespräch im Büro des Präsidenten des Landesschulrats für Oberösterreich, Hofrat Fritz Enzenhofer, statt. Ich brachte meine schwerwiegenden Bedenken – unterstützt von meinem Rechtsvertreter Herrn Dr. Blum – gegen meinen Dienstantritt als Schulleiter der VS 2 nochmalig mündlich vor. Ohne auf diese Argumente auch nur mit einem einzigen Wort einzugehen, erteilte der Präsident des Landesschulrates Enzenhofer die rechtswidrige mündliche Weisung, ich hätte als Volksschuldirektor der VS 2 Linz am 13.07.2016, 8.00 Uhr, meinen Dienst anzutreten, da ich die hierfür erforderlichen Kompetenzen und Zeugnisse hätte. Außerdem hätte ich mich ja gesund gemeldet. Keinerlei Bedenkzeit wurde mir nun eingeräumt um weitere Schritte, eine Beratung, tätigen zu können. Da ich nach zweijährigem Ausfall die Schule am nächsten Tag sicher nicht leiten können würde, übermittelte ich daraufhin schriftlich und nachweislich am 13.07.2016 noch vor 8.00 Uhr per E-Mail einen Remonstrationsantrag an meinen Dienstgeber, um diese rechtswidrige mündliche Weisung schriftlich bestätigen zu lassen, wie es das Gesetz vorsieht. Die Weisung wurde dann vom Präsidenten des Landesschulrats nicht schriftlich bestätigt, es wurde beraten, mir keinerlei Antwort zukommen zu lassen, was im Protokoll des Disziplinarverfahrens aktenkundig ist. Rechtskonform galt die rechtswidrige mündliche Weisung zum Dienstantritt somit als ex lege zurückgezogen, wovon ich ausging.

Es fand daher keine rechtskräftige Dienstzuweisung, den Dienst als Schulleiter ohne Eignung anzutreten, statt, da nach § 30 Abs. 3 LDG 1984 die mündliche Weisung ex lege als zurückgezogen gilt, wenn ein Remonstrationsantrag nicht schriftlich bestätigt wird. Ich durfte daher davon ausgehen, dass der Behördenwille, ich solle den Dienst als Volksschuldirektor tatsächlich antreten, nicht wirklich vorhanden sein konnte und bis zum heutigen Tage auch nicht ist, weil er nicht schriftlich zum Ausdruck gebracht wurde und ich somit keine Rechtsmittel vorfand um den Gegenbeweis antreten zu können. Es konnte nicht wirklich sein, dass Enzenhofer den SchülerInnen, den Eltern und Lehrpersonen nach all dem was vorgefallen war, vor allem auch dem bereits gescheiterten Dienstantritt im Jahr 2015, diese Situation zu Schulbeginn neuerlich in Kauf nahm.

Der Tag des Schulbeginns des Schuljahres 2016/17 war Montag, der 12.09.2016. Ich hatte meinen Dienst wie seit einem halben Jahr angekündigt, am 12.09.2016 nicht angetreten und auch in den Folgetagen bis zur Entlassung nicht betreten. Dies aus den oben angeführten Gründen. Mittlerweile wurde ich durch alle Instanzen rechtskräftig entlassen. Mein Dienstverhinderungsgrund, der Kompetenzverlust, wurde rechtswidrig entgegen der ständigen Rechtsprechung und den gültigen Dienstgesetzen „ausgeblendet“, von der Behörde mit keinem Wort kommentiert, durch keine schlüssige Begründung eines Richters beurteilt und auch in kein Urteil entsprechend eingeflossen. Ein offensichtlich seit dem Jahr 2014 vom Landesschulrat Oö. selbst mehrfach als fachlich und personell nicht mehr geeigneter Volksschuldirektor bezeichnet und über die Medien öffentlich mehrfach so dargestellt, sollte einfach ohne Rücksicht auf die drohenden schweren Folgen für die Beteiligten an der Schule auf eigene Verantwortung und Schaden seinen Dienst einfach antreten oder die Schulleitung zurücklegen und wieder Lehrer sein. Es war für mich einfach unglaublich, was sich hier nun abspielte. Der Remonstrationsantrag wurde vom Richter im Urteil des Disziplinarverfahrens dann kurzerhand „weggewischt“, er sei gar nicht möglich gewesen, da ich ja nach der Beendigung der vorübergehenden Dienstzuweisung „immer im Dienst“ war. Auch er blendete den vorliegenden Dienstverhinderungsgrund einfach aus und bestätigte das Ansinnen Enzenhofers vollinhaltlich zum Schaden von Ludwig.

Ein gefundenes Fressen für einseitige Medienberichterstatter

In weiterer Folge wurde ich bereits zum dritten Male Opfer einer Medienkampagne, beginnend mit dem ersten Schultag am 12.09.2016, meinem Nichterscheinen zum Dienst als Volksschuldirektor der VS 2 Biesenfeldschule. Gegen die neuerliche Rufzerstörung versuchte, mich nun auch medienrechtlich zur Wehr zu setzen mit Hilfe von Gegendarstellungen und selbständigen Medienrechtsverfahren. Mein gesamtes Vorbringen betreffend meines Dienstverhinderungsgrundes und die Vorgänge um meinen bereits erfolgten Dienstantritt am 11.07.2016, wurden der Öffentlichkeit vom Landesschulratspräsidenten Enzenhofer nicht wahrheitsgetreu mitgeteilt. Eigenmächtig, vorsätzlich und in Schädigungsabsicht legte Enzenhofer einen „neuen ersten Dienst-Tag“ fest, den Schulbeginn 12.9.2016 und gab öffentlich bekannt, ich hätte mich für mein Nichtkommen weder entschuldigt noch gerechtfertigt oder einen Dienstverhinderungsgrund bekannt gegeben. Die Ereignisse meiner ersten drei Dienst-Tage ab dem 11.07.2016 wurden einfach “ausgeblendet”, als wären sie nicht geschehen. Diese Lüge wurde von ihm nun in Schädigungsabsicht mit Hilfe der Medien wochenlang verbreitet. Alle schenkten dem Präsidenten des Landesschulrate Enzenhofer uneingeschränkt „Glauben“, ohne diese völlig abstrusen Äußerungen zu hinterfragen. Seriöser Journalismus sieht jedenfalls anders aus. Darüber hinaus erklärte er den Journalisten, ich sei verschwunden, unerreichbar, es fehle jede Spur, es gab Telefonate und man wüsste nicht, wo ich war und warum ich meinen Dienst nicht angetreten hätte, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt anwaltlich vertreten war und die Zustellbevollmächtigung am 08.07.2016 von Herrn Mag. Dr. Blum dem Landesschulrat für Oberösterreich bekannt gegeben worden war. Ich war also in jedem Fall über den Anwalt erreichbar, im Übrigen einfach zu Hause an meiner Wohnadresse und über Handy und E-Mail jederzeit erreichbar. Ab diesem Zeitpunkt wurde klar, dass es nun um eine „systematische Vernichtung“ meiner Person ging. Die Rufzerstörung war für die Entlassung im Disziplinarverfahren wichtig, da ein Volksschuldirektor auch in der Öffentlichkeit das Vertrauen besitzen muss. Darüber hinaus setzte Enzenhofer die “Posse” in die Welt, ich hätte unentschuldigt und ungerechtfertigt meinen Dienst zu Schulbeginn nicht angetreten, was nachweislich nicht stimmte, da ich mich ja am 11.07.2016, meinem ersten Dienst-Tag, gerechtfertigt und entschuldigt und die Dienstverhinderung mit der begründeten Nichteignung aufgrund des besonderen Dienstverlaufes ausführlich dargestellt hatte. Tatsache war, dass die Dienstbehörde letztlich meine Entschuldigung und Rechtfertigung “nicht angenommen” hatte, meinen Dienstverhinderungsgrund nicht zur Kenntnis genommen hatte, mir das aber auch nicht mitteilte, mein Anwalt und ich nicht am 13.07.2016 und in den Folgetagen nicht wissen konnten, dass der Remonstrationsantrag gar nicht eingebracht werden hätte können, wie das der Richter Monate später im Urteil der Entlassung erklärt hat. Faktisch stellt es sich nun so dar, dass ich als Betroffener durch das Nichtwissen der Behörde um den rechtlichen Sachverhalt der Remonstration den Schaden daraus zu tragen habe. Ich durfte am 13.07.2016 davon ausgehen, dass ich alles richtig gemacht hatte. Viele rufschädigende Lügen wurden dann über Wochen über meine Person von verschiedensten Medien und auch im ORF im Fernsehen in ganz Österreich verbreitet, wo ich als ein “spurlos verschwundener” Volksschuldirektor, der in schwerwiegender Weise seine Dienstpflichten verletzt hätte, dem Dienstgeber nicht einmal mitteilte, wo er sich aufhielt und unentschuldigt einfach seinen Dienst nicht antritt, dargestellt wurde. Niemand kam auf die Idee dieses “Verschwundensein” zu hinterfragen, es wurde sogar mit Selbstmord spekuliert und munter wurde alles Mögliche “drauflos” berichtet.

Über die Medien musste ich nun auch erfahren, dass meine Dienstbezüge eingestellt wurden. Ich beziehe mich dabei konkret auf eine Zeitungsmeldung der Oberösterreichischen Nachrichten auf dem Titelblatt und halbseitig auf S. 25 vom 30.09.2016, in der berichtet wird, Hofrat Enzenhofer hätte angeordnet, er wolle nun meine Bezüge sperren und ein Disziplinarverfahren sei bereits eingeleitet worden. Tatsächlich fand ich am 01.10.2016 keine Gehaltsüberweisung auf meinem Gehaltskonto vor, sondern vielmehr eine Verbindlichkeit gegenüber meinem Dienstgeber in Höhe von € 1.947,86. Ich wartete ein Monat vergeblich auf einen Bescheid meines Dienstgebers, der diese Vorgangsweise erklären oder gar rechtfertigen würde. Nachdem wochenlang nichts geschah, ersuchte mein Rechtsvertreter mit Schreiben vom 02.11.2016 um Erlassung eines Bescheides, damit ich überhaupt ein Rechtsmittel ergreifen könnte und wüsste, warum die Bezüge nicht mehr überwiesen wurden. Dieser Bescheid erging dann am 21.11.216, also ca. 7 Wochen später! In diesem Bescheid wurde festgestellt, dass mir gem. § 6 Abs. 1 des Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1986 mit Wirkung vom 12.09.2016 bis auf Weiteres keine Bezüge aus meinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zustehen würden. Meine dagegen erhobene Beschwerde wies das Landesverwaltungsgericht für Oberösterreich ohne mündliche Verhandlung mit Erkenntnis vom 13.01.2017, LVwG-950082/2/BP/BD, ab. Zuständiger Richter war Herr Mag. Dr. Bernhard Pree. Ich erhob gegen diese Erkenntnis mit Schriftsatz vom 22.02.2017 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 09.06.2017, ZI. E526/2017-5, die Behandlung meiner Beschwerde abgelehnt. Derzeit läuft eine Verfassungsklage betreffend der nicht ausbezahlten Existenzsicherung (Fürsorgepflicht – VD Ludwig erhielt monatelang bis zur Entlassung null Euro!) und des Gehaltes für die schulfreien- und Ferientage, die keine Dienstzeit darstellen, weil das laut ständiger Rechtsprechung begrifflich gar nicht vorkommen kann. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Bildungsdirektion Oö. nun eine nachvollziehbare Abrechnung für die zu viel einbehaltene Gehaltskürzung vorlegen müsse. Bis heut geschah das nicht! In drei Monaten werde ich eine Säumnisklage einbringen müssen, um zu meinem Geld zu kommen. Neuerlich steht ein jahrelanger Rechtsstreit und Steuergeldverschwendung ins Haus, was ja offensichtlich niemanden stört, da Steuergeld ja ausreichend und in unbegrenzter Höhe für derartig mutwilliges Nichthandeln einer staatlichen Bildungsbehörde vorhanden ist.

Disziplinarverfahren durch befangene Kommission

Die Disziplinar- und Leistungsfeststellungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer an Volks- und Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnische Schulen, sowie an Berufsschulen am Landesschulrat für Oberösterreich, leitete gegen mich wegen des oben angeführten Sachverhalts mit Einleitungsbeschluss vom 30.11.2016, GZ. I-DK-56/13-2016, ein Disziplinarverfahren ein. Ich erhob gegen diesen Einleitungsbeschluss fristgerecht Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und machte geltend, dass der Disziplinarkommission offenkundig befangene Mitglieder angehören würden. Es handelte sich dabei ausschließlich um Beamte des Landesschulrates und eng mit ihnen in Beziehung stehenden Personalvertretern. Ich begründete diese Ablehnungsgründe des Senates ausführlich in der Beschwerde und erläuterte und untermauerte die geltend gemachten Befangenheitsgründe dann noch in einem ergänzenden Schriftsatz an das Landesverwaltungsgericht OÖ vom 02.02.2017. Das Landesverwaltungsgerichts OÖ führte am 06.02.2017 eine mündliche Beschwerdeverhandlung durch. Zu meiner Überraschung erfolgte dann aber bereits am 10.02.2017 die Zustellung des “Erkenntnisses” des Landesverwaltungsgerichts OÖ vom 08.02.2017, LVwG-950083/14/BP/BD, an meinen rechtlichen Vertreter. Mit diesem “Erkenntnis” wurde meine Beschwerde als unbegründet abgewiesen und eine ordentliche Revision am Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärt.

Ich erhob mit Schriftsatz vom 10.03.2017 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung meiner Beschwerde mit Beschluss vom 14.03.2017, E696/2017-5, ab. Ich stellte fristgerecht einen Abtretungsantrag an den Verwaltungsgerichtshof. Aufgrund dieses Abtretungsantrags trat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 19.04.2017, E696/2017-7, die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung ab. Ich erhob daraufhin mit Schriftsatz vom 30.05.2017 eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Diese wurde wiederum abgewiesen. Mit diesem „Aktengewirr“ möchte ich zeigen, wie in Österreich Verfahren “in die Länge” gezogen werden, im Grunde ist es unmöglich für einen Bürger das psychisch durchzustehen, schon gar nicht, hier eine annehmbare Begründung zu bekommen, warum die eigenen Argumente nicht stichhaltig sein könnten. Durch Verschleppung wird jede Bemühung eine verständliche Antwort auf seinen Antrag zu bekommen verhindert.

Bereits wenige Tage nach der Zustellung des “Erkenntnisses” des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vom 08.02.2017, beraumte die Disziplinar- und Leistungsfeststellungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer an Volks- und Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen sowie an Berufsschulen, die Disziplinarverhandlung für 14.03.2017, 08.30 Uhr, an. Meinen Anträgen auf Aussetzung bzw. Unterbrechung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Höchstgerichte in den Verfahren betreffend Einstellung der Bezüge und Ablehnung der Mitglieder der Disziplinarkommission wegen Befangenheit wurden ignoriert. Nach einer ganztägigen Disziplinarverhandlung, wurde mit Erkenntnis der Disziplinarkommission vom 27.03.2017, 1- DK-56/24-2017, vom (real befangenen Senat) die Höchststrafe meiner Entlassung wegen “nichts” ausgesprochen. Ich erhob gegen diese Entscheidung fristgerecht Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. Dieses hat über diese Beschwerde am 19.06.2017 verhandelt. Mein gegen den Verhandlungsrichter Mag. Dr. Bernhard Pree erhobener Befangenheitsantrag, wurde von diesem “selbst” für unbegründet erklärt und er führte die Verhandlung durch. Es gibt keine weitere Instanz, die die Befangenheit eines Verwaltungsrichters zu beurteilen hat. Dieser Mann entschied also im Alleingang über meine Existenzvernichtung. Meine neuerlich gestellten Anträge auf Aussetzung des Verfahrens bis zum Vorliegen der Entscheidungen der Höchstgerichte in den noch anhängigen Verfahren betreffend Bezügeeinstellung und Ablehnung der Mitglieder der Disziplinarkommission wegen Befangenheit, wurden neuerlich vom Tisch gewischt.

In der Verhandlung vom 19.06.2017 wurde unter anderem das Mitglied der Disziplinarkommission Hofrat Mag. Schlöglhofer als Zeuge einvernommen. Dieser Mann war mit allen Belangen meines Nichtantrittes des Dienstes als Beamter des Landesschulrates befasst, sowie mit der Beratung betreffend des Remonstrationsantrag. Richter Mag. Dr. Bernhard Pree sprach den als Zeugen vernommenen Präsidenten des Landesschulrats für Oö., Hofrat Enzenhofer während der Befragung mit dem Du-Wort an, korrigierte sich dann aber, wodurch das offensichtliche Naheverhältnis des Richters zum Präsidenten des Landesschulrats für Oö. offenkundig wurde. All das spielte keine weitere Rolle, man war “unter sich” und ich war den Mächtigen ausgeliefert! Auch mein Rechtsanwalt konnte nur mehr Kopfschütteln, was aber nichts brachte und am Ausgang des Verfahrens für mich nichts mehr änderte.

Nur wenige Tage nach der mündlichen Verhandlung erging das “Erkenntnis” des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vom 21.06.2017, LVwG-950093/8/BP/BD, welches meinem rechtlichen Vertreter am 21.06.2017, zugestellt wurde. Meine Beschwerde wurde als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wurde bestätigt. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für unzulässig erklärt. Die gegen mich ausgesprochene Entlassung wurde bestätigt und damit meine wirtschaftliche und private Existenz zerstört.

Finanzielle Existenzvernichtung und Berufsverbot

In der Zeit vom 12.09.2016 bis zu meiner Entlassung am 21.07.2017 wurde mir vom Landesschulrat das gesamte Gehalt widerrechtlich einbehalten. Die Fürsorgepflicht hätte gewährleisten müssen, dass ich gleichermaßen wie suspendierte oder beurlaubte Lehrpersonen, zumindest 80 % meines Gehaltes bis zur Entlassung weiterhin hätte erhalten müssen. In vorsätzlicher Schädigungsabsicht, was ich im Amtshaftungsverfahren und in einer Privatklage eingebracht habe, die auch mittlerweile vom Landesgericht Linz und der Staatsanwaltschaft „abgewürgt“ wurde, wurde mir seitens des Landesschulrates für Oberösterreich, dem verantwortlichen amtsführenden Präsidenten Herrn HR Fritz Enzenhofer, keine Existenzsicherung ausbezahlt, also null Euro, um mich finanziell zu vernichten und meine Gegenwehr zu stoppen. Diese Vorgangsweise durch den Landesschulrat für Oberösterreich stellte insgesamt eine gesetzeswidrige und strafbare Handlung dar, da ich über Monate ohne jegliches Einkommen in meiner Existenz gefährdet wurde und man mich damit in meinem subjektiven Persönlichkeitsrecht schwer geschädigt und psychisch belastet hatte, was ein Faktum ist. Fürsorgepflicht des Dienstgebers ist rechtlich verankert und Rechtspflicht! Niemanden kümmert das! Das gesamte Verfahren um das Entfallen der Bezüge bedarf einer Aufrollung, da schon die Entstehungsgeschichte betreffend den Entfall der Bezüge auf einer Lüge von Herrn HR Fritz Enzenhofer basierte, bis zum heutigen Tage sämtliche Gerichte durch Falschaussagen und Lügen des Herrn HR Enzenhofer und einiger seiner Beamten getäuscht wurden und mein Ruf und meine Existenz in der Öffentlichkeit dadurch vernichtet wurde. Das laufende Amtshaftungsverfahren am Landesgericht Linz könnte darüber noch Klarheit bringen, vermutlich wird es aber in Kürze durch das Oberlandesgericht Linz, durch nicht Folge leisten meiner Beschwerde ebenfalls „weggewischt“ werden. Damit ist dann alles für die große CLV FAMILIE des Rechtens, die Optik in der Öffentlichkeit gewährleistet und durch Gerichtsentscheide abgesichert und der Schulleiter damit endgültig erledigt. Mein Glaube an die Rechtsstaatlichkeit der österreichischen Gerichte ist bereits gebrochen, jedoch nicht mein Wille weiter zu kämpfen. Ich werde jedenfalls die gesamten Details in hunderten Büchern als meinen Nachlass veröffentlichen. Heute glaube ich, dass ein „kleiner Bürger“, sicher jedoch ein „Mittelloser“, der durch Verbrechen am Arbeitsplatz, in weiterer Folge durch parteiliche Gerichtsbarkeit, alles Geld und seine berufliche Existenz verloren hat, im Rechtsweg des Rechtsstaates kein Recht bekommt. Zu mächtig sind die Mächtigen, deren Wissen um die Technik der „Verdrehung von Tatsachen“ und deren Netzwerke, die bis in die höchsten Ebenen der Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft reichen. Damit habe ich meinen Beruf und meine finanzielle Existenz, sowie meine robuste Gesundheit verloren, ein klassisches Opfer eines „leisen Verbrechens“, ganz unscheinbar ausgeheckt und mit befangenen Richtern und mit viel juristischem Geschick in beinahe jede Richtung dehnbaren und interpretierbaren Gesetzen durchgezogen. Die materielle Wahrheit spielt dabei keinerlei Rolle, sondern rein darum, das gewünschte Ziel zu erreichen. Eine Vielzahl von Beweismaterialien über das was mir widerfahren ist liegen noch in meinem Archiv und ich werde meinen gesamten Content von Erlebnissen aus meinem Dienstverhältnis als Volksschuldirektor der VS 2 Linz, sowie die Erkenntnisse über die Staatsmacht in Büchern veröffentlichen und meine CAUSA damit im Internet für alle Zeiten als meinen “Nachlass” verewigen. Ich hoffe sehr, dass meine Geschichte viele Mitmenschen vor “Fehlern mit Tragweite” sei es dienstlich oder im Bereich der Justiz fernhalten möge! Darüber hinaus ist es mir ein Anliegen die “dunklen Mächte” im sogenannten Rechtsstaat zu beleuchten und deren Machenschaften im Hintergrund zu entblößen, vor allem auch an möglichst viele Menschen einen Aufruf zu starten, Medienberichten, Gerichtsurteilen und einer bedenkenlosen Obrigkeitsgläubigkeit kritisch gegenüber zu stehen und immer den eigenen “Hausverstand” einzusetzen. Wer konnte ernsthaft wirklich glauben, dass ein Volksschuldirektor noch nach 7 Wochen spurlos verschwunden sein könnte, obwohl er auf der Straße vor seinem Wohnhaus von vielen Menschen gesehen wurde?

Weitere Informationen über diese tragische Geschichte auf der Website von Christoph Ludwig und in seinen Bücher

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