Die in Österreich bereits beschlossene allgemeine Impfpflicht wird rechtlich noch einiges nach sich ziehen. So schreibt die Kronenzeitung, dass etwa Haftpflichtversicherungen im Schadensfall nicht zahlen würden. Auch wenn das korrekte Beispiel etwas weit hergeholt scheint, werden wir bestimmt noch einige Kuriositäten erleben.
Unternehmer und Freiberufliche, die die Corona-Spritze verweigern, müssen damit rechnen, dass ihre Versicherung im Schadensfall nicht zahlen möchte. „Stellen Sie sich zum Beispiel vor, ein Masseur übt seine Tätigkeit ungeimpft aus. Das ist ihm natürlich bewusst und er steckt bei der Behandlung einen Kunden an“, so Perner im Ö1-„Morgenjournal“. Mache der Infizierte dann Schadensersatzansprüche geltend, könne die Haftpflichtversicherung argumentieren, die Erkrankung des Kunden sei „grob fahrlässig herbeigeführt worden“ und der Masseur habe noch dazu gegen Rechtsvorschriften – also der Impfpflicht – verstoßen. Das sei dann so ein Fall, wo die Versicherung aussteigen könne.
Versicherung kann Ungeimpften Zahlung verweigern