Vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) sei laut lifesitenews.com und dailyexpose.uk eine umfassende Klage gegen verschiedene Akteure und Profiteure der Pandemie gestartet worden. Unter den Kläger sei der ehemalige Vizepräsident von Pfizer, Dr. Michael Yeadon. Angeklagt werden Personen verschiedener Behörden und Organisationen wie der WHO. Beim ICC ist bislang nichts zu finden, dailyexpose.uk verlinkt jedoch ein Dokument mit Daten.
Aktivisten beschuldigen britische Beamte und die mächtigsten Gesundheitsbehörden der Welt des Völkermords und berufen sich dabei auf eine Reihe von Statistiken zu den Auswirkungen von COVID-„Impfstoffen“ und -Richtlinien.
Eine Gruppe, zu der der ehemalige Vizepräsident von Pfizer, Dr. Michael Yeadon, gehört, hat im Namen britischer Bürger beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) eine Beschwerde gegen Boris Johnson und die britischen Beamten Bill und Melinda Gates, Geschäftsführer großer Pharmaunternehmen, eingereicht , den Vorsitzenden des Weltwirtschaftsforums, Klaus Schwab, und andere wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die britische Gruppe, zu der ein Astrophysiker und ein Bestattungsunternehmer gehörten, beauftragte zusätzlich Dr. Anthony Fauci; Tedros Adhanom Ghebreyesus, Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO); June Raine, Chief Executive der Regulierungsbehörde für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (MHRA); Dr. Radiv Shah, Präsident der Rockefeller Foundation; und Dr. Peter Daszak, Präsident der EcoHealth Alliance, als „verantwortlich für zahlreiche Verstöße gegen den Nürnberger Kodex … Kriegsverbrechen und Aggressionsverbrechen“ in Großbritannien und anderen Ländern.
…
Automatisch übersetzter Auszug von lifesitenews.com
Quellen:
- Big Pharma, Gates, Fauci, UK officials accused of crimes against humanity in complaint to International court
- UK Team File Complaint of Crimes Against Humanity With The International Criminal Court
- Corona-Impfung: Anklage vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit!
Update 29.12.21: Eine Klageschrift sei vorhanden, jedoch ist nirgends ersichtlich, ob die Klage bislang angenommen wurde.
