In Sachen Meinungsfreiheit sind die Öffentlich-Rechtlichen meist eher weniger tolerant. Ganz anders verhält sich dies bei der Umsetzung der Staatspropaganda. Da darf, natürlich unter dem Label “Meinung” so richtig losgehetzt werden. Würde man den Text umschreiben und auf eine andere Gruppe als “die Ungeimpften” beziehen, dann wär hier aber die Hölle los.
Bestimmt wäre die Empörung riesig und der Verfassungsschutz längst alarmiert. Doch wenn es um “die gute Sache” geht, ist scheinbar alles erlaubt. Hauptsache der Unmut der Bevölkerung projiziert sich auf die Abweichler und nicht auf die Politiker oder deren Hofberichterstatter.
Auch in der Süddeutschen hat sich ein gewisser Herr Hilmar Klute alle Mühe gegeben den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen. Als Meinungsartikel offenbar zulässig. Aber wer weiss schon so genau, ob mit dem Infektionsschutzgesetz nicht auch der Paragraph 130 aus dem Strafgesetzbuch ausser Kraft gesetzt wurde.