Covid-Zertifikat: Das Schweizer Apartheidsystem wird vorgestellt

Heute stellte der Bundesrat den Fahrplan für die Einführung des Covid-Zertifikats vor. Die ersten Zertifikate sollen ab dem 7. Juni 2021 ausgestellt werden und spätestens Ende Juni, wenn erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden, der gesamten Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Alle Menschen in der Schweiz sollen Zugang haben zum Covid-Zertifikat. Mit diesem Nachweis für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen sollen auch Grossveranstaltungen wieder möglich werden und Orte mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wie Diskotheken und Clubs wieder öffnen können. Ausserdem dürfte es bei internationalen Reisen verlangt werden.

BAG

Wie erwartet ködert man die Menschen mit der Hoffnung auf “Normalität”. Natürlich entsprechend der neuen Spielregeln, die auf dem bekannten Narrativ beruhen. Dass dabei ein System zum Einsatz kommt, wie wir es in anderen Ländern stets verurteilten, scheint man hinzunehmen. Schliesslich heiligt der Zweck ja bekanntlich die Mittel. Das neue Apartheidsystem des Bundesrates sieht drei Zonen vor:

Grüner Bereich – wo das Zertifikat ausgeschlossen ist:

Der erste, grüne Bereich umfasst Orte des alltäglichen Lebens und Kontakte mit Behörden. Hier ist das Zertifikat explizit ausgeschlossen, weil es sich um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte handelt. Beispiele sind private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz oder Schulen.

Oranger Bereich – wo das Zertifikat Schliessungen verhindert oder freiwillig ist:

Der zweite, orange Bereich umfasst Orte, die nicht ganz alltäglich sind, aber von sehr vielen Menschen aufgesucht werden. Beispiele sind Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen. Hier ist der Einsatz des Zertifikats nicht vorgesehen. Sollte sich allerdings die epidemiologische Lage verschlechtern und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, dann sollen Schliessungen verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Im Moment besteht begründete Hoffnung, dass dies dank der fortschreitenden Impfung nicht notwendig sein wird.

In diesem Bereich, in dem es um Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen geht, soll zudem das Zertifikat auf freiwilliger Basis eingesetzt werden können, bis die Vorgaben für die Schutzkonzepte aufgehoben werden. So sollen zum Beispiel ein Restaurant, ein Kino oder ein Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können.

Roter Bereich – wo das Zertifikat Öffnungen ermöglicht:

Der dritte, rote Bereich umfasst den internationalen Personenverkehr und Orte, die aus epidemiologischer Sicht heikel sind, wie Grossveranstaltungen oder Diskotheken. Es ist davon auszugehen, dass viele Staaten ein Covid-Zertifikat bei der Einreise verlangen werden. Für Grossveranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken ist der Einsatz des Zertifikats in der Öffnungsstrategie des Bundesrats vorgesehen. Auch hier soll der Einsatz zeitlich beschränkt bleiben. Bei Grossveranstaltungen sieht der Bundesrat eine Öffnung mit einer schrittweisen Erhöhung der maximalen Anzahl Personen vor.

Es handelt sich offensichtlich um ein Apartheidsystem, auch wenn es wie in jedem Unrechtsregime natürlich scheinbar gute Gründe dafür gibt. Dies rechtfertigt in den Augen der Akteure auch die Missachtung wesentlicher Fakten. So spielt es keine Rolle, dass die bisherigen Massnahmen offensichtlich nutzlos waren. Jedenfalls gibt es keinen Beleg für eine gegenteilige Annahme. Ebenfalls werden Studien missachtet, die besagen, dass asymptomatische Virusträger nicht ansteckend sind, und doch stehen wir alle unter Generalverdacht. Sogar der Beschluss des Europarates aus Resolution 2361 Absatz 7.3.1 wird ignoriert, der besagt, dass sicherzustellen sei, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht obligatorisch ist und dass niemand unter politischem, sozialem oder anderem Druck steht, geimpft zu werden.

Nun mögen Befürworter der Freiheitseinschränkungen damit argumentieren, man könne sich ja testen lassen statt zu impfen. So ein Test ist zwischen 24 und 72 Stunden gültig, je nach willkürlichem Beschluss des Bundesrates. Man wird also mehrmals die Woche testen müssen, um an der neuen “Normalität” teilhaben zu dürfen. Mit zunehmender Anzahl an Tests steigt die Wahrscheinlichkeit auf ein falsch-positives Ergebnis, was dann wiederum mit Freiheitsentzug geahndet wird. Die Kosten für die Tests werden derzeit noch vom Steuerzahler subventioniert, doch dies wird sich ändern, sobald jeder ein Impfangebot hätte wahrnehmen können. Dann wird der Impfverweigerer zur Kasse gebeten. Die Preise für die verschiedenen Tests schwankten bisher zwischen CHF 45.- und 275.- pro Testung.

Ist das die Zukunft die wir uns wünschen? Ist es nicht vielmehr die Zukunft die sich gewisse elitäre Kreise wünschen?

Die Abstimmung am 13. Juni wird hoffentlich dafür sorgen, dass sowohl das Covid-Gesetz wie auch das vermeintliche Antiterror-Gesetz PMT klar abgelehnt werden. Diese Angriffe auf die Schweizer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind in keinster Weise akzeptabel und müssen Konsequenzen haben.

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