Heute erreichte uns die Nachricht einer besorgten Schweizer Bürgerin mit der Bitte, ihren Brief an den Bundesrat betreffend der Corona-Massnahmen und dem rasanten Ausbau vom 5G-Netz, zu veröffentlichen. Dem kommen wir natürlich sehr gerne nach, da es sich um einen sehr fundierten Text handelt, der auch etliche Fragen und Anliegen enthält, die von öffentlichem Interesse sind.
Fragen zu Corona Massnahmen und 5G Installation ohne Volksbefragung
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga
Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Alain Berset
Sehr geehrter Bundesrat
Ich hatte bereits am 04.07.2020 eine Email bezüglich der Einschätzung und Handhabung der "Covid19 Pandemie" an Herrn Alain Berset (siehe PDF Anhang)gesendet. Als Antwort bekam ich von seinem Sekretariat einen Zweizeiler wie toll die "Task Force" alles im Griff hat.
Auf mein Schreiben an den Bundesrat am 09.11.2019 betreff 5G Installation in der Schweiz ohne die Zustimmung der Schweizer Stimmvolks habe ich noch nicht einmal eine Empfangsbestätigung eine Sachbearbeiters/ Sachbearbeiterin erhalten.
Die Entwicklung in Bezug auf die Massnahmen des Bundes nach der Pandemie mit dem Namen «Corona» nimmt für viele Bürgerinnen und Bürger besorgniserregende Zustände an. Dies betrifft vor allem die zwei aufgeführten Entwicklungen.
- Die angekündigte Vorstellung einer weltweiten Impfpflicht, wie von Organisation und Politiker propagiert, ist mit unserem Volksverständnis, der persönlichen Freiheit und körperlichen Unversehrtheit, nicht kongruent. [1] Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss gewahrt bleiben. Es ist für jeden Menschen eine persönliche Gewissensfrage, ob er das Angebot einer Impfung annehmen will oder nicht.
- Den Einsatz einer App, welche Daten über den gesundheitlichen Zustand von Personen speichert und diese Daten auch Menschen zugänglich machen, welche NICHT an die Schweigepflicht gebunden sind, verletzt den Schutz der Privatsphäre. Zudem fördert sie in Bezug auf das sozial-kritische Thema Gesundheit die Spaltung der Gesellschaft. Diese Spaltung wird sich nicht nur zwischen Jung und Alt vollziehen, sondern zwischen allen Menschen, welche unterschiedliche persönliche Ansichten zur Impfung vertreten und/oder unterschiedliche Gesundheitszustände aufweisen.
Ich bin der Überzeugung, dass eine solche Entwicklung für die Freiheit und den sozialen Frieden in unserem Land gefährlich ist.
Ich wehre mich gegen diese Entwicklungen und bitte den Bundesrat folgenden Wortlaut zu prüfen und in seinem Sinne auf Gesetzesstufe die notwendigen Änderungen vorzunehmen.
- Keine Person darf zu einer Impfung gezwungen oder genötigt werden. Die Ablehnung einer Impfung darf sich nicht als sozialer oder beruflicher Nachteil auswirken.
- Daten über die Gesundheit dürfen nur von folgenden Fremdpersonen gespeichert oder zur Speicherung in Auftrag gegeben werden. a. Natürlichen Personen, die der Schweigepflicht unterstehen, b. Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Berufsausübung Gesundheitsdaten bearbeiten (Komplementärmedizin und Ernährungsberatung) c. Natürliche Personen, die mittels qualifizierter Einwilligung der Bürgerin oder des Bürgers, die Erlaubnis erhalten.
Begründung
Zur Impfung unter Zwang oder Nötigung.
Geltendes Bundesrecht: (Art 10 Abs. 2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.) Eine Impfung gegen COVID-19 aber auch späteren Epidemien soll weiterhin nur ein Angebot sein und muss auf freiwilliger Basis erfolgen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss gewahrt bleiben. Es ist für jeden Menschen eine persönliche Gewissensfrage, ob er das Angebot einer Impfung annehmen will oder nicht.
Die Gewissensfreiheit ist ebenso als Grundrecht zusammen mit der Glaubensfreiheit schon lange verfassungs- und völkerrechtlich verankert.
Zur Forderung: Nein zur Speicherung von Gesundheitsdaten
Geltendes Bundesrecht (Art. 13 Abs. 2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten)
Aufgrund der sensiblen Art der Daten und die erstmalige Sammlung von heiklen Gesundheitsdaten über Apps muss sofort gehandelt werden. Gesundheitsdaten sind Daten die ausschliesslich nur jenen Personen zur Speicherung überlassen oder in Auftrag zur Speicherung gegeben werden dürfen, die der Schweigepflicht unterstehen oder im Rahmen ihrer Berufsausübung Gesundheitsdaten bearbeiten, wie die Komplementärmedizin, Ernährungsberatung oder ähnliche. In Art. 321 StGB wird die Schweigepflicht geregelt und erstreckt sich auch auf die medizinischen Berufe. Eine App zuzulassen, welche es Personen, die nicht an die Schweigepflicht gebunden sind, ermöglicht, an Daten über Gesundheitszustände von anderen Personen zu gelangen, erübrigt in der Folge die Schweigepflicht.
Ein solche App darf nie zugelassen werden. Das eine solche App zu Denunzierung und Unfrieden im Land führen kann, macht uns Angst.
Durch den Corona-Virus sind Datenschutz-Themen aktueller denn je. Der Datenschutz auf der gesundheitlichen Ebene mit der aufkommenden Digitalisierung braucht auch für die Betroffenen unbedingt Reformen, die zum Ziel haben sollten, die Transparenz zu erhöhen, indem sie im Sinne der Selbstbestimmung die Anforderungen an Einwilligungserklärungen verstärken. Denn:
- wer trägt die Risiken in Bezug auf Freiheit und Unversehrtheit,
- wird und wie wird eine qualifizierte Einwilligung beim Nutzer einer App eingeholt,
- kann der Nutzer die Daten jederzeit und umfassend wieder löschen,
- wie werden die Nutzer über die Sammlung und Verbreitung ihrer Daten in welchem Umfang informiert,
- welche Möglichkeiten auf Auskunft haben sie und wie steht es um das Individualrecht wie das «Recht auf Vergessen werden»
- und wie werden Sanktionen bei Vergehen gehandhabt und wie können sie durchgesetzt werden. Bevor solche und noch weitere Fragen nicht im Gesetz eindeutig geregelt sind, dürfen solche Apps nicht zugelassen werden.
Angefügt umfangreiches Material Wissenschaftlich/Medizinische Berichte welche allen Menschen auch Ihnen zur Verfügung stehen und sämtliche ihrer Verordnungen und Massnahmen "Ad Absurdum" machen.
Auch die Tatsache das der 5G Ausbau während des Lockdowns und auch weiterhin massiv an den Bürgern vorbeivor an getrieben wurde und wird lässt Einem nichts Gutes denken und ich stelle deshalb die nachfolgenden Fragen an Sie.
Ich habe mich durch das gesamte Umweltschutzgesetz gearbeitet und speziell den Artikeln welche dieses Thema betreffen.
Art. 13 Immissionsgrenzwerte
1 Für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen legt der Bundesrat durch Verordnung Immissionsgrenzwerte fest.
Von wem erhält der Bundesrat die Expertisen/ Gutachten welche offensichtlich als Gesetzesgrundlage für die angebliche Unbedenklichkeit dieser 5G Technik zugrunde liegt?
Kann der Bundesrat, welcher im Gesamten selber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht die fachliche Qualifikation für eine derartige neue und komplexe Technologie vorweisen kann, der Bevölkerung den Nachweis erbringen, eine absolut unabhängige Experten Gruppe für die Beurteilung zu dieser Gesetzesvorlage beauftragt zu haben?
2 Er berücksichtigt dabei auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit, wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere.
In welcher Form und wie oben gefragt auf welcher zu Grunde liegender Untersuchung berücksichtigt der Bundesrat die von seiner Seite als Unbedenklich (übersetzt Harmlos) dabei die Wirkungen der Immissionen NUR auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit, wie Kinder ( Säuglinge wurden weggelassen) Kranke, Betagte sowie Schwangere.
Welches Recht masst sich der Bundesrat (gemäss Formulierung in Art.13.2) an, all seine übrigen Bürgerinnen und Bürger von diesem Recht auf körperliche Unversehrtheit von dem Schutz vor dieser angeblichen unbedenklichen Technologie welche bis heute noch in keinster Weise be- und erwiesen ist auszuschliessen.
Ich bitte um eine klare Beantwortung meiner Fragen von einer, für diese Fragen zuständige Person, zu den oben stehenden Fragen und Aussagen, welche sich nicht nur in einem lapidaren Einzeiler erschöpft, besonders da man in ihren Reihen meint jetzt wieder die "Daumenschrauben" anziehen zu müssen und mit dem Entscheid den Kantonen die Entscheidungshoheit zu nehmen einen weiteren Rechtsbruch begeht.
Ich behalte mir deshalb das Recht vor diese Korrespondenz gegebenenfalls als "Offenen Brief" an Freie – Unabhängige Medienträger wie: Swiss Propaganda Research, Freiheitliche Bewegung Schweiz, KenFM u.a. weiter zu leiten.
Mit freundlichen Grüßen einer Schweizer Bürgerin
Helga Grobe
Anhang
Anmerkung von dudo
Wir danken Helga Grobe recht herzlich für ihr Engagement in dieser ausserordentlichen Zeit. Ihr offener Brief und die beiliegenden Dateien zeigen eine fundierte Übersicht zur aktuellen Lage in der sogenannten Coronakrise, wie auch dem auffällig rasanten Ausbau von 5G. Frau Grobe stellt wichtige Fragen und wir hoffen, die Bundesratsmitglieder werden sich diesen Fragen bald stellen müssen. Wir hoffen aber auch, dass dieser Brief noch weitere Menschen zum Nachdenken sowie zum Handeln anregt.